Nein heißt Nein!

10.11.2016: Neues Sexualstrafrecht tritt heute in Kraft

(2016/11) BIG begrüßt, dass sexuelle Übergriffe nun auch dann strafbar sind, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wurden.

Damit hat Deutschland jetzt ein Sexualstrafrecht, das den Anforderungen der Istanbul-Konvention entspricht. Nun steht noch die Ratifizierung durch die Bundesregierung aus.

Mehr dazu auch in der Pressemitteilung des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff):