Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
Förderung ab sofort zu beantragen
(2020/04) 120 Millionen Euro stellt der Bund in den Jahren 2020 bis 2023 für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen zur Verfügung.
Die Förderanfragen können ab sofort an die Bundesservicestelle gerichtet werden. Die entsprechenden Unterlagen sind über die untenstehende Website abrufbar.