3 Jahre nach Inkrafttreten der Istanbulkonvention

Noch immer Lücken bei Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen

(2021/03) „Unser fast 200 Seiten starker Alternativbericht ist ein Meilenstein. Wir haken drei Jahre, nachdem die Istanbul-Konvention in Deutschland geltendes Recht wurde, ein und zeigen genau auf, wo die Vorschriften nicht umgesetzt sind“, so Britta Schlichting von der Zentralen Informationsstelle Autonome Frauenhäuser, ZIF, eine der Organisationen im Bündnis Istanbulkonvention zur Veröffentlichung des Alternativberichts.

Im Bündnis Istanbul-Konvention haben sich 2018 führende Frauenrechtsorganisationen, Bundesverbände und Expert*innen mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Deutschland zusammengeschlossen. Ziel des Bündnisses ist es, die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland zu begleiten und voranzutreiben sowie das öffentliche Bewusstsein für die Rechte und Pflichten, die sich aus der Konvention ergeben, zu stärken. Dazu gehört das gemeinsame Erstellen von GREVIO-Alternativberichten. Auch BIG ist als Mitglied im Bündnis an der Erstellung des Alternativberichts beteiligt gewesen.

Untenstehend finden Sie die Pressemitteilung zur Veröffentlichung und den Link zum Alternativbericht.