PRESSEMITTEILUNG zum Weltfrauentag

Verantwortung für die Arbeit mit Tätern häuslicher Gewalt übernehmen

(2020/03) Federführung und Finanzierung in Berlin sind weiterhin ungeklärt, obwohl die Istanbul-Konvention dazu verpflichtet.

Berlin, 8.3.2020 – Die vor zwei Jahren von der Bundesregierung ratifizierte Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsparteien in Artikel 16 die erforderlichen gesetzgeberischen, oder sonstige Maßnahmen zu treffen, um Programme einzurichten oder zu unterstützen, die darauf abzielen, Täter und Täterinnen häuslicher Gewalt zu lehren, in zwischenmenschlichen Beziehungen ein gewaltfreies Verhalten anzunehmen, um weitere Gewalt zu verhüten und von Gewalt geprägte Verhaltensmuster zu verändern.
Für diese Arbeit hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Täterarbeit Standards entwickelt und hat bereits im vergangenen Jahr die Empfehlung ausgesprochen, die Finanzierung auf Landesebene in den einzelnen Innenministerien zu verankern. Seit 2007 wird dies beispielsweise in Rheinland-Pfalz umgesetzt mit einer
Co-Finanzierung der Arbeit durch verschiedene Ministerien. Dagegen gibt es in Berlin weder ausreichende Mittel für den notwendigen Ausbau der Angebote für Täter häuslicher Gewalt, noch eine federführende Senatsverwaltung für diese ressortübergreifende Querschnittsaufgabe in den verschiedenen Senatsverwaltungen. Eine entsprechende Anfrage der Arbeitsgruppe Täterarbeit Häusliche Gewalt bei BIG e.V. an den Regierenden Bürgermeister von Oktober 2019 ist bis heute unbeantwortet.

Täterarbeit ist Opferschutz
Täterarbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Strategie gegen häusliche Gewalt und eine effektive Möglichkeit, Frauen und ihre Kinder vor weiterer Gewalt zu schützen. Der bei BIG Koordinierung angesiedelten Arbeitsgruppe zu Täterarbeit ist es trotz intensiver Bemühungen weder gelungen, eine Zuordnung des Themas zu einer federführenden Berliner Senatsverwaltung zu erreichen, noch eine auskömmliche Finanzierung für diese wichtige Arbeit zu sichern.
Wir fordern daher erneut die Verantwortungsübernahme und die Erfüllung der Verpflichtungen durch die Istanbul-Konvention.

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Kontakt: BIG e.V. – Durlacher Str. 11a – 10715 Berlin, (030) 617 09 100, pr@big-berlin.info

Seit 1993 engagiert sich BIG für gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die Gewalt in ihrer Entstehung verhindern und zu besserem Schutz und zu angemessener Unterstützung von Frauen und ihren Kindern beitragen. Es ist unser Ziel, die Rechte misshandelter Frauen zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass Täter stärker in die Verantwortung genommen werden. Kinder, die von Gewalt an ihren Müttern mit betroffen sind, müssen besser geschützt und bei der Intervention stärker berücksichtigt werden. BIG e.V. koordiniert das gemeinsame und abgestimmte Vorgehen aller Stellen, die bei häuslicher Gewalt involviert sind, und begleitet deren Praxis. In Zusammenarbeit mit zahlreichen Fachleuten der unterschiedlichen Berufsgruppen werden konkrete Unterstützungsangebote entwickelt und umgesetzt.

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